Ist ein Arbeitnehmer von der Krankenversicherung befreit, muss er die Beiträge für die Versicherung selber aufbringen. Ein Grund für die Befreiung ist zum Beispiel die Überschreitung der Jahresarbeitentgeltgrenze. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall jedoch einen Beitragszuschuss zahlen. Für die private Krankenversicherung ist dieser Zuschuss jedoch nur zu zahlen, wenn die Leistungen der privaten Krankenversicherung den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.