Seit 1970 gelten für Arbeiter und Angestellte der gleiche Beitragssatz. Seit diesem Zeitpunkt haben auch Arbeiter Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Fall von Krankheit. Vor 1970 galten für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Beitragssätze.
Seit 1970 gelten für Arbeiter und Angestellte der gleiche Beitragssatz. Seit diesem Zeitpunkt haben auch Arbeiter Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Fall von Krankheit. Vor 1970 galten für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Beitragssätze.