Durch Prämienvorauszahlung kann der Versicherungsnehmer ein verzinsliches Guthaben bei der Versicherung anhäufen. Dies wird Beitragsdepot genannt. Alle zukünftigen Beiträge abzüglich der Zinsen sind der zulässige Höchstbetrag.
Durch Prämienvorauszahlung kann der Versicherungsnehmer ein verzinsliches Guthaben bei der Versicherung anhäufen. Dies wird Beitragsdepot genannt. Alle zukünftigen Beiträge abzüglich der Zinsen sind der zulässige Höchstbetrag.