Die Beiräge der Krankenkassen werden für die Versicherungsleistungen und das Auffüllen der Rücklagen verwendet. Die Arbeitgeber sind dafür zuständig, dass die Beitäge bei der Krankenkasse einbezahlt werden.
Die Beiräge der Krankenkassen werden für die Versicherungsleistungen und das Auffüllen der Rücklagen verwendet. Die Arbeitgeber sind dafür zuständig, dass die Beitäge bei der Krankenkasse einbezahlt werden.