Aus der Gruppenversicherung müssen alle Mitarbeiter und ihre Mitversicherten abgemeldet werden, die aus dem Unternehmen ausscheiden. Auch beim Todesfall des Hauptversicherten ist dies der Fall.
Aus der Gruppenversicherung müssen alle Mitarbeiter und ihre Mitversicherten abgemeldet werden, die aus dem Unternehmen ausscheiden. Auch beim Todesfall des Hauptversicherten ist dies der Fall.