Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch steht dem Arbeitnehmer der in der Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist ein Zuschuss zu. Dies gilt auch für seine Familienmitglieder.
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch steht dem Arbeitnehmer der in der Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist ein Zuschuss zu. Dies gilt auch für seine Familienmitglieder.