Bei der Rentenversicherung gibt es keine Versicherungspflichtgrenze. Das heißt, dass auch höherverdienende Arbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.
Bei der Rentenversicherung gibt es keine Versicherungspflichtgrenze. Das heißt, dass auch höherverdienende Arbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.