Ein Niedergelassener Arzt hat die Möglichkeit in seiner Praxis angestellte Ärzte zu beschäftigen. Er muss jedoch die Vorgaben der Bedarfsplanung beachten. Des weiteren muss er sich nach den Zulassungsverordnungen für Vertragsärzte richten.
Ein Niedergelassener Arzt hat die Möglichkeit in seiner Praxis angestellte Ärzte zu beschäftigen. Er muss jedoch die Vorgaben der Bedarfsplanung beachten. Des weiteren muss er sich nach den Zulassungsverordnungen für Vertragsärzte richten.