Anders als bei der Krankenversicherung sind die höherverdienenden Angestellten in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Rentenversicherung beträgt 19,1% des Arbeitsentgeltes (Stand 2003).
Anders als bei der Krankenversicherung sind die höherverdienenden Angestellten in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Rentenversicherung beträgt 19,1% des Arbeitsentgeltes (Stand 2003).