Unterschreitet der Verdienst eines Angestellten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2004: 46.350 Euro im Jahr, 3862,50 Euro monatlich), so ist er krankenversicherungspflichtig. Sie können sich auch in einer Ersatzkasse versichern.
Unterschreitet der Verdienst eines Angestellten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2004: 46.350 Euro im Jahr, 3862,50 Euro monatlich), so ist er krankenversicherungspflichtig. Sie können sich auch in einer Ersatzkasse versichern.