Übersteigt der Verdienst eines Angestellten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2004: 46.350 Euro im Jahr, 3862,50 Euro monatlich), so ist er krankenversicherungsfrei.
Übersteigt der Verdienst eines Angestellten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2004: 46.350 Euro im Jahr, 3862,50 Euro monatlich), so ist er krankenversicherungsfrei.