Ist der Geschäftsführer einer GmbH nicht Gesellschafter gehört er zu den Angestelten. Ist er jedoch Gesellschafte und hat er maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung liegt keine Angestelltentätigkeit vor.
Ist der Geschäftsführer einer GmbH nicht Gesellschafter gehört er zu den Angestelten. Ist er jedoch Gesellschafte und hat er maßgeblichen Einfluss auf die Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung liegt keine Angestelltentätigkeit vor.