Anders als bei der Krankenversicherung sind die höherverdienenden Angestellten in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig. Hierbei ist der Anteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich.
Anders als bei der Krankenversicherung sind die höherverdienenden Angestellten in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig. Hierbei ist der Anteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich.