Wenn der Nachweis eines gleichartigen Versicherungsschutzes erbracht wird, ist es dem Veranstalter, Arbeitgeber oder Berufsverband mögliche, auf einen Gruppenversicherungsverband zu verzichten.
Wenn der Nachweis eines gleichartigen Versicherungsschutzes erbracht wird, ist es dem Veranstalter, Arbeitgeber oder Berufsverband mögliche, auf einen Gruppenversicherungsverband zu verzichten.