Der allgemeine Beitragssatz betrifft Versicherte, die bei Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts haben (§ 241 SGB V). Aus der Beitragstabelle gesetzlicher Krankenversicherungen ist die Höhe zu entnehmen.
Der allgemeine Beitragssatz betrifft Versicherte, die bei Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts haben (§ 241 SGB V). Aus der Beitragstabelle gesetzlicher Krankenversicherungen ist die Höhe zu entnehmen.