Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheiten oder Unfallfolgen infolge von Alkoholgenuß gilt für die Krankenhaustagegeldversicherung ein Leistungsausschluss.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheiten oder Unfallfolgen infolge von Alkoholgenuß gilt für die Krankenhaustagegeldversicherung ein Leistungsausschluss.