Der Aktuar ist für die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge verantwortlich. Jede Lebensversicherung hat einen Aktuar zu benennen (§11a Abs. 3 VAG).
Der Aktuar ist für die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge verantwortlich. Jede Lebensversicherung hat einen Aktuar zu benennen (§11a Abs. 3 VAG).