Die für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung übliche Wartezeit kann durch eine ärztliche Untersuchung erlassen werden, soweit der Bericht 28 Tage nach Antragstellung der Versicherung vorliegt.
Die für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung übliche Wartezeit kann durch eine ärztliche Untersuchung erlassen werden, soweit der Bericht 28 Tage nach Antragstellung der Versicherung vorliegt.