Unter ärztlicher Behandlung versteht man die Behandlung eines kranken Versichertun durch einen Arzt. Der Begriff der ärztlichen Behandlung wird im § 28 Abs. 1 SGB V näher erklärt.
Unter ärztlicher Behandlung versteht man die Behandlung eines kranken Versichertun durch einen Arzt. Der Begriff der ärztlichen Behandlung wird im § 28 Abs. 1 SGB V näher erklärt.