Leider ein häufiges Ereignis: Jemand fährt seinem Vordermann mit dem Auto auf – Ihn trifft die Schuld. Die Kosten, die für das Abschleppen des Fahrzeuges aufkommen, sind wie so oft hoch – und der Schuldige muss diese Kosten alleine tragen. Abschleppkosten sind grundsätzlich vom Versicherer des Schädigers zu ersetzten, wenn das Kraftfahrzeug bei einem Unfall so schwer beschädigt wird, dass es abgeschleppt werden muss. Die Abschleppkosten müssen jedoch angemessen sein. So kann der Versicherte nicht verlangen, dass beispielsweise der Wagen in die ständig benutzte Werkstadt in größerer Entfernung gebracht wird. Andererseits muss er jedoch auch nicht zustimmen, den Wagen in die nächstgelegenene Hinterhofwerkstatt schleppen zu lassen nur um die Abschleppkosten niedrg zu halten.