(verpd) Es gibt Schulzweige und -ausbildungen sowie Studiengänge, die schreiben den Schülern oder Studenten ein Pflichtpraktikum vor. Aber auch bei der Suche nach dem individuell passenden Beruf kann ein freiwilliges Praktikum wichtige Erkenntnisse in die jeweilige Berufstätigkeit und Aufschlüsse über die persönliche Eignung geben. Wer ein Praktikum absolviert sollte, sollte jedoch auch seine Rechte und Pflichten kennen. So steht einem Praktikanten zum Beispiel nur in bestimmten Fällen ein Mindestlohn für die Zeit des Praktikums zu.
Jeder Praktikant hat während des Praktikums Rechte und Pflichten. So gelten beispielsweise auch für Praktikanten hinsichtlich der Arbeitszeit und des Unfallschutzes die arbeitsschutz-rechtlichen Bestimmungen, wie sie für normale Arbeitnehmer gelten. Beispielsweise muss sich der Arbeitgeber auch bei der Arbeitszeit von Praktikanten an das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutz-Gesetz halten.
Ein Minderjähriger darf zum Beispiel nicht mehr als fünf Tage und nicht über 40 Stunden in der Woche arbeiten. Einen anteiligen Urlaubsanspruch gibt es für alle, die ein freiwilliges Praktikum durchlaufen.
Gesetzlich unfallversichert
Praktikanten sind auf dem Weg von ihrem Zuhause zum Praktikum und zurück sowie während der Tätigkeiten für das Praktikum gesetzlich unfallversichert. Je nach Praktikumsart wird der Praktikant dazu entweder über den Arbeitgeber oder über die Schule beziehungsweise (Fach-)Hochschule beim entsprechenden Unfallversicherungs-Träger angemeldet. Der Praktikant selbst muss dafür keine Versicherungsbeiträge entrichten, denn diese werden je nach Praktikumsart entweder vom Arbeitgeber oder der öffentlichen Hand beglichen.
Allerdings muss er sich auch an die Unfallverhütungs-Vorschriften sowie an die sonstige Betriebsordnung des Arbeitgebers halten. Tätigkeiten, die nicht dem Praktikum zuzuordnen sind, stehen jedoch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Keinen gesetzlichen Unfallschutz gibt es beispielsweise, wenn man auf dem Weg zum Praktikum aus privaten Gründen einkaufen geht und dabei verunfallt oder einen Unfall hat, während man die Mittagspause in der Kantine oder außerhalb der Arbeitsstätte verbringt.
Ob einem Praktikanten ein Mindestlohn – dieser beträgt derzeit 9,19 Euro pro Arbeitsstunde – zusteht, hängt von diversen Kriterien ab.
(K)ein Mindestlohn für Praktikanten
Grundsätzlich hat ein volljähriger Praktikant nur Anspruch auf einen Mindestlohn, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, das länger als drei Monate dauert. Bei Pflichtpraktika besteht für volljährige und minderjährige Praktikanten seitens des Arbeitgebers keine Pflicht, dem Praktikanten einen Mindestlohn zu zahlen.
Ein minderjähriger Praktikant, der noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, hat keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Dagegen hat ein minderjähriger Praktikant, der eine Ausbildung abgeschlossen hat, bei einem freiwilligen Praktikum einen Mindestlohnanspruch, sofern die Praktikumszeit drei Monate überschreitet. Keinen Anspruch auf einen Lohn gibt es auch hier bei einem Pflichtpraktikum oder einer Praktikumsdauer von bis zu drei Monaten.
Inwieweit ein Mindestlohn beim Praktikum gilt, darüber informiert die herunterladbare aktualisierte Broschüren „Der Mindestlohn“ und „Mindestlohn für Studierende“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Beim BMAS gibt es zudem ein kostenloses Onlinetool, mit dem jeder ermitteln kann, ob für ein (geplantes) Praktikum ein Mindestlohnanspruch besteht oder nicht. Grundlegende Informationen zu den Rechten und Pflichten im Praktikum enthalten die Webauftritte des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Studentenwerks Hannover.