Zwischenmeister geben die ihnen übertragenen Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weiter. Zwischenmeister sind keine Arbeitnehmer. Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.
Zwischenmeister geben die ihnen übertragenen Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weiter. Zwischenmeister sind keine Arbeitnehmer. Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei.