Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vertragsarzt eine Zweigpraxis an einem anderen Ort führen. Die Zweigpraxis muss von der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vertragsarzt eine Zweigpraxis an einem anderen Ort führen. Die Zweigpraxis muss von der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden.