In der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ist die Teilnahme von Ärzten an der vetragsärztlichen Versorgung geregelt. Die Einhaltung dieser Verordnung wird von der Kassenärtzlichen Vereinigung überwacht.
In der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ist die Teilnahme von Ärzten an der vetragsärztlichen Versorgung geregelt. Die Einhaltung dieser Verordnung wird von der Kassenärtzlichen Vereinigung überwacht.