Die Kassenärztliche Vereinigung regelt die vertragsärztliche Tätigkeit. Dabei wird die Anzahl der Ärzte in einem bestimmten Gebiet beschränkt. Zur flächendeckenden ärzltichen Versorgung wird das Verhältnis von Bevölkerung und Arzt bestimmt. Ist dieses Verhältnis ausgewogen wird eine Sperre für diese Gebiet verhängt.