Der Zeitwert eines Wohngebäudes errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, welche sich durch Abnutzung und Alter ergibt.
Der Zeitwert eines Wohngebäudes errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, welche sich durch Abnutzung und Alter ergibt.