Zeitsoldaten sind Personen, die nach dem Grundwehrdienst für einen befristeten Zeitraum freiwillig ihren Wehrdienst weiter leisten. Nach dem Soldatengesetz spricht man in Deutschland von einem Soldaten auf Zeit. Unterschieden wird der Zeitsoldat-kurz und der Zeitsoldat-lang. Der Zeitsoldat-kurz leistet nach dem Wehrdienst für höchstens ein halbes Jahr weiterhin seinen Wehrdienst. Der Zeitsoldat-lang ist in Wehrpflichtiger, der am 31. Dezember 1994 seinen Wehrdienst als Zeitsoldat geleistet hat oder einen derartigen Wehrdienst zum späteren Zeitpunkt angetreten, weil er sich vor dem 1. Januar 1995 freiwillig dazu gemeldet hat. Ein Zeitsoldat-lang kann höchstens 15 Jahre als Zeitsoldat bei der Bundeswehr arbeiten.