Von zahntechnischen Leistungen ist immer dann die Rede, wenn für den Zahnersatz und Zahnaufbau in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Zahnlabor gearbeitet wurde. Die Arbeiten, die ein Zahnarzt später als zahntechnische Leistungen abrechnet, werden in einem Labor erledigt. Dabei handelt es sich um die Herstellung von Kronen und weiteren Möglichen von Zahnersatz, nach den Abdrücken, die der Zahnarzt zuvor genommen hat. Der Zahnarzt rechnet die Kosten mit dem Zahnlabor ab, gibt die Kosten dann aber an den Patienten weiter. Von den zahntechnischen Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel 50 Prozent.