Zahnkronen sind eine Form des Zahnersatzes und sind Bestandteil des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung beim Zahnersatz. Grundsätzlich haben die Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf einen Zuschuss von 50 Prozent der entstandenen Kosten. Sofern diese medizinisch notwendig sind. Zahnkronen können auch aus rein optischen Hintergründen eingesetzt werden. In einem solchen Fall kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht für die entstandenen Kosten auf. Durch die private Zahnzusatzversicherung kann die finanzielle Lücke geschlossen werden, sodass der Eigenanteil durch diese Versicherung abgedeckt werden kann.