Der Zahnersatz ist ein Sammelbegriff unter dem sämtliche Maßnahmen und Hilfsmittel verstanden werden, mit denen die natürlichen Zähne ersetzt werden können. Unterschieden wird dabei zwischen festsitzendem Zahnersatz, herausnehmbarem Zahnersatz und einer Kombination von beidem. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beim Zahnersatz nur einen Teilbetrag der Kosten, die Differenz muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen. Um an dieser Stelle keinen finanziellen Nachteil zu haben, bietet sich eine private Zahnzusatzversicherung an. Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung können sich ihren Versicherungsumfang selbst zusammenstellen und dabei die 100-prozentige Kostenübernahme bei Zahnersatz von Anfang an mitversichern.