Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt beim Zahnersatz nur einen Festbetrag, sodass der Patient für den Zahnersatz auch selbst finanzielle Mittel aufbringen muss. Es gibt aber eine Härtefallregelung, die dann zieht, wenn der Eigenanteil des Versicherten ihn unzumutbar belasten würde. Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monat 994 Euro (Singles) bzw. 1.366,75 Euro (Ehepaare) nicht übersteigen. Für jeden weiteren Angehörigen steigt diese Grenze um 248,50 Euro. Sind die Einkünfte also unter diesen Grenzen, kann über den Zahnarzt bei der GKV ein Antrag auf Härtefallregelung gestellt werden. Dann werden die Kosten des Zahnersatzes zu 100 Prozent übernommen.