Beim Zahnersatz leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Festbetrag. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten des Zahnersatzes muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Es besteht allerdings eine Bonusregelung, durch die sich der Zuschuss der GKV erhöht. Wer nachweisen kann, dass er regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in Anspruch genommen hat, der kann bis zu 30 Prozent mehr Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung erwarten. Der Nachweis erfolgt durch das Bonusheft, in das der Zahnarzt alle Vorsorgeuntersuchungen einträgt. Kann man eine lückenlose Vorsorge in den letzten fünf Jahren nachweisen, bekommt man einen 20 Prozent höheren Festzuschuss. Bei dem Nachweis von zehn Jahren sind es 30 Prozent.