Unter einer Zahnerkrankung sind alle Erkrankungen zu verstehen, die mit den Zähnen im Zusammenhang stehen. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, der hat einen rechtlichen Anspruch auf zahnärztliche Behandlungen. Die GKV übernimmt also die Kosten für die Behandlung der Zahnerkrankung. Besonderheiten gibt es in diesem Zusammenhang im Bezug auf den Zahnersatz. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nämlich nur einen Teilbetrag, während die Differenz vom Patienten selbst übernommen werden kann. Diese finanzielle Lücke kann durch eine Zahnzusatzversicherung geschlossen werden. Privat krankenversicherte Personen können von vornherein wählen, welche Leistungen die PKV im Bereich der Zahnerkrankungen erbringen soll.