Unter der Zahnbehandlung sind alle Tätigkeiten eines Zahnarztes zu verstehen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Zahnbehandlungen, die der Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich dienen. Liegen Zahn- oder Kieferfehlstellungen vor und müssen diese behandelt werden, dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 80 Prozent der dafür entstehenden Kosten. Vorsorgeuntersuchungen hingegen werden zu 100 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Bei einer privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer hingegen selbst entscheiden, welche Leistungen die PKV im Bereich Zahnbehandlung erbringen soll. Entsprechend hoch sind dann die Beiträge für die Versicherung.