Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte ist eine Rechtsverordnung, durch die die Teilnahme von Zahnärzten an der vertragszahnärztlichen Versorgung geregelt ist. In der Zahnärzte-Zulassungsverordnung sind Vorschriften über die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Grundlagen der Bedarfsplanung und Vorschriften zu ärztlichen Kooperationen enthalten. Dies bedeutet, dass aus der Zahnärzte-Zulassungsverordnung detailliert hervor geht, welche Bildung und Ausbildung ein Zahnarzt vorweisen können muss, damit er sich als Vertragszahnarzt niederlassen kann. Des Weiteren sind hier auch Regelungen über das Ruhen, den Entzug und das Ende der Zulassung enthalten. Grundsätzlich sind alle Bundesländer an die Regelungen der Zahnärzte-Zulassungsverordnung gebunden.