Unter der Zahlungspflicht versteht man die Pflicht des Versicherungsnehmers, die Versicherungsprämie zu bezahlen. Wie hoch die Prämie für eine Versicherung ist kommt auf die vertraglichen Bedingungen und den genehmigten Tarif des Versicherers an. Neben der Versicherungsprämie muss der Versicherungsnehmer auch eine Versicherungssteuer bezahlen. Sie fließt an einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und gilt hier ebenfalls als Versicherungsprämie. Wurde vom Versicherer der Versicherungsschein an den Versicherungsnehmer ausgehändigt, dann verpflichtet dies den Versicherungsnehmer die Beiträge zu bezahlen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nach, dann hat der Versicherer das Recht der Kündigung. Nimmt sich der Versicherer dieses Recht nicht heraus, und verstreicht eine Frist von drei Monaten, dann gilt dies als ein Rücktritt vom Vertrag.