Die Reifen am Wagen müssen den Witterungsverhältinssen angepasst sein. Bei Eis und Glätte müssen sich Winterreifen am Wagen befinden. Verstoßt der Fahrzeughalter gegen diese Regel kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übenimmt.
Die Reifen am Wagen müssen den Witterungsverhältinssen angepasst sein. Bei Eis und Glätte müssen sich Winterreifen am Wagen befinden. Verstoßt der Fahrzeughalter gegen diese Regel kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übenimmt.