Die Arbeitgeber zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, weshalb in den Bundesländern Deutschlands jeweils ein Feiertag abgeschafft wurde, um die mit der Pflegeversicherung verbundenen Belastungen für die Wirtschaft auffangen zu können. Sollte der Wegfall des Feiertags, der auf einen Werktag fallen muss, nicht eingehalten werden, dann müssen die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer die Beträge in voller Höhe an die Pflegeversicherung leisten. Nahezu alle Bundesländer in Deutschland haben sich auf die Streichung des Buß- und Bettags verständigt. In Sachsen allerdings hat man sich entschieden, keinen Feiertag zu streichen.