In der Regel sind sämtliche Wassersportfahrzeuge nicht durch den Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung versicherungstechnisch abgedeckt. Für Wassersportfahrzeuge muss daher eine besonders Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden: die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Wissen sollte man aber an dieser Stelle, dass die gelegentliche Nutzung von fremden Windsurfbrettern in den Versicherungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung aufgenommen ist. Des Weiteren gibt es Versicherungsgesellschaften, bei denen der Besitz und die Nutzung des eigenen Windsurfbretts im Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung enthalten ist. Meist ist eine Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Motor- und Segelboote erforderlich. Hält sich der Versicherungsnehmer mit seinem Wassersportfahrzeug im Ausland auf, sollte er wissen dass hier teilweise eine derartige Versicherung vorgeschrieben ist. Der Versicherungsschein sollte also immer mitgeführt werden.