Wartezeiten gibt es nicht nur in der Rechtsschutzversicherung, sondern auch im Bereich der privaten Krankenversicherung. Wird ein entsprechender Versicherungsvertrag abgeschlossen, wird gleichzeitig auch eine Wartezeit vereinbart. In dieser Wartezeit kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Durch diese Wartezeiten-Regelung soll vermieden werden, dass ein Versicherungsnehmer bei einer akuten Krankheit, von der er weiß, dass sie heilbedürftig ist, schnell noch eine Krankenversicherung abschließen kann, um bessere Leistungen zu bekommen. Im Allgemeinen beträgt die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung drei Monate. Es gibt aber auch Wartezeiten von bis zu acht Monaten.