Bei allen Arten der Gruppenversicherung kann auf die Einhaltung von Wartezeiten verzichtet werden. Begründet ist dies darin, dass bei den gleichartigen Einzelversicherungen bereits alle Wartezeiten schon eingehalten werden mussten und diese bei der Gruppenversicherung angerechnet werden. Dies bedingt, dass der Zutritt zu einer Gruppenversicherung für den Einzelnen auch nur dann sinnvoll ist, wenn die Wartezeiten in anderen gleichartigen Versicherungsverträgen einer Einzelversicherung bereits abgelaufen sind.