Der Vandalismus tritt in der Versicherungsbranche im Zusammenhang mit der Hausratversicherung auf. Hier versteht man unter Vandalismus die mut- bzw. böswillige Beschädigung oder komplette Zerstörung von Sachen nach einem Einbruch. Wurde also in ein Haus eingebrochen und nicht nur Gegenstände gestohlen, sondern auch die Wohnung verwüstet, dann tritt diese Versicherung auch für den Schaden der Verwüstung ein. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn auf der einen Seite der Vandalismusschaden im Versicherungsumfang enthalten ist und zuvor ein Einbruch in die versicherten Räume nachgewiesen werden kann.