Von einer Überversicherung ist immer dann die Rede, wenn die Versicherungssumme höher ist als der Wert der versicherten Gegenstände. Bei Gewerbeversicherungen oder Hausratversicherungen ist dies oftmals der Fall. Man schließt irgendwann eine entsprechende Versicherung zu einer bestimmten Versicherungssumme ab. Im Laufe der Jahre aber verringert sich der Wert der versicherten Dinge, da sie abgenutzt oder veraltet oder einfach nicht mehr vorhanden sind. In einem Fall von Überversicherung hat der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung das Recht auf eine Minderung der Prämie, die sich an dem neuen Wert orientiert. Das Gegenstück zur Überversicherung ist die Unterversicherung.