Bei fast allen Kraftfahrzeugversicherungen werden bis zu fünf verschiedene Tarifgruppen unterschieden, die sich erstens nach der Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers und zweitens nach der Kraftfahrzeugart des zu versichernden Fahrzeuges richten. Die Tarife sind mit den Buchstaben A, B, N, R und D benannt. Die Tarifgruppe A gibt es für alle Landwirte und ehemalige Landwirte, die Tarifgruppe B dagegen ist für die Angestellten, Arbeiter und Pensionäre des öffentlichen Dienstes gedacht, ebenso für die Richter, Arbeiter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Azubis. Im Gegensatz zu diesen Gruppen gibt es die Tarifgruppe N, zu der alle Kraftfahrzeuge, die kein PKW sind ebenso wie alle Anhänger, gehören. Und schließlich sei noch die Tarifgruppe D genannt für alle Selbständigen, Freiberufler und für Angestellte aus z.B. Kreditinstituten, Elektrizitätswerken, Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten.