Durch die Unterschrift auf dem Antrag zur Schweigepflichtentbindung gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherer das Recht, bei Ärzten, Krankenhäusern oder Versicherungsträgern Erkundigungen über seinen Gesundheitszustand und risikoerbliche Umstände einzuholen. Viele Ärzte akzeptieren diese Schweigepflichtentbindung nicht.