In der Rechtsschutzversicherung sind Kosten, die durch Sachverständige verursacht werden, inbegriffen. Es kann vorkommen, dass das Gericht Sachverständige bestellt. Ebenso können Sachverständige auch herangezogen werden von Verwaltungsbehörden oder öffentlichen Stellen. Diese Sachverständigen sollen zur Abklärung von Regulierungsfragen beihelfen, dem Gericht beratend zur Seite stehen oder Gutachten erstellen, auf die sich dann Entscheidungen und Urteile stützen können. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Sachverständigen, Vorschusszahlungen an das Gericht und auch die Kosten in einem selbstständigen Beweisverfahren.