Personen die in eine gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben und die Rente beziehen oder diese beantragt haben, werden als Rentner bezeichnet. Renten sind folglich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Renten für Bergleute und Hinterbliebenenrenten.