Geht es um die private Rentenversicherung, dann ist oft die Rede von der so genannten Rentengarantiezeit. Das ist nichts weiter als eine Vereinbarung zwischen Versicherung und Versichertem über die Dauer der garantieren Rentenzahlung. Meistens liegt diese vereinbarte Zeit zwischen 5 und 20 Jahren und wird schriftlich im Versicherungsvertrag festgehalten. Für den Fall, dass der Versicherte in dieser Zeit jedoch vor Ablauf deren Endes verstirbt, erhalten seine Erben für den Rest der Garantiezeit die Rentenzahlungen. Hat man keine Erben oder möchte nichts vererben, dann kann man auf diese Garantiezeit verzichten, im Umkehrschluss erhöht sich hierdurch die monatliche Rentenzahlung.