Droht eine Behinderung oder gar eine Pflegebedürftigkeit, dann übernimmt die Krankenversicherung in aller Regel die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können unterschiedlich aussehen und kommen zur Anwendung, wenn herkömmliche Behandlungen keinen Erfolg hatten. Derartige Maßnahmen müssen allerdings aus medizinischer Sicht bestätigt und verordnet werden. Es gibt auf der einen Seite ambulante Maßnahmen in einer eigenen dem Zweck entsprechenden Einrichtung meist in der Nähe des Wohnortes oder auf der anderen Seite stationäre Maßnahmen, bei denen sich der Versicherte für einen bestimmten Zeitraum zum Aufenthalt in eine Einrichtung begibt, die geeignete Rehabilitationsmaßnahmen anbietet. Spezielle Rehabilitationseinrichtungen gibt es beispielsweise für Mütter mit Kindern.