Die Rechtschutzversicherung zählt zu den privat – oder zivilrechtlichen Versicherungsverträgen. Der Versicherungsnehmer zahlt dabei seine monatlichen Versicherungsbeiträge und hat dann Anspruch auf Leistungszahlung gegenüber dem Versicherer wenn er seine rechtlichen Interessen durch einen Anwalt vertreten lassen möchte. Den Umfang der versicherten Leistungen ist im Versicherungsvertrag klar definiert und festgelegt. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind sämtliche Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien für einen Rechtschutzversicherungsvertrag geregelt und an denen muss sich orientiert werden. Auch die vertraglichen Rahmenbedingungen sind dort, in Form der immer wieder aktualisierten AGBs niedergeschrieben. Unverbindliche Muster Vertragsbedingungen gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heraus. Die letzte Aktualisierung der selbigen hat zuletzt im Jahr 2010 stattgefunden.